Wedau - Fischerei - Verein e.V.
 
in Duisburg seit 1920

Mitgliedschaft & Gäste 

 Der Wedau-Fischerei-Verein e.V. verfügt aktuell über rund 160 aktive und passive Mitglieder, sowie eine rund 10-köpfige Jugendgruppe.


Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine aktive Mitgliedschaft sind die Ablegung der Fischerprüfung, ein gültiger Jahresfischereischein und die Übersendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars

Mitgliedschaftsanwärter durchlaufen zunächst einen Bewerbungsprozess, der durch den Vorstand bewertet wird. Stimmt er der Aufnahme zu, beginnt eine 2-Jährige Anwärterschaft und eine anschließende Aufnahme in den Verein als Vollmitglied des Wedau-Fischerei-Verein e.V. im Rahmen des nächsten JHV.

Weitere Informationen und Details zu allgemeinen Vereins - und Mitgliedschaftsbedingungen, sowie den Gebühren können den Dokumenten im Downloadbereich entnommen werden. 

Für eine passive, fördernde Mitgliedschaft reicht ein Bürge des Vereins und das Übersenden des ausgefüllten Antrages.

Bei Interesse und weiteren Fragen bitten wir um Kontaktaufnahme via Email oder um einen persönlichen Besuch zu unseren Geschäftszeiten.



Jugendgruppe

Seit mehr als 20 Jahren unterhält der Wedau-Fischerei-Verein e.V. zur Förderung des anglerischen Nachwuchses eine Jugendgruppe.

Sie steht nicht nur Kindern von Vereinsmitgliedern, sondern allen Jungen und Mädchen ab 10 Jahren offen, sofern sie Interesse am Angeln haben und im Besitz eines Jugendfischereischeins sind.

Die Jahresgebühr kann den Beitragsrichtlinien im Downloadbereich entnommen werden. Sie beinhaltet die Angellizenz und ermöglicht die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen.

Bei Rückfragen wendet euch bitte an unseren Jugendbeauftragten Sebastian Gülden (siehe hier)


Gastkarten

Ähnlich wie bei der Mitgliedschaft ist auch für den Erwerb von Gastkarten die Ablegung der Fischerprüfung und ein gültiger Jahresfischereischein notwendig. Zur Auswahl stehen Jahreskarten, Monatskarten und Tageskarten. Die Preise für die verschiedenen Erlaubnisscheintypen können den Beitragsrichtlinien im Downloadbereich entnommen werden.

Als Gastangler genießen Sie nicht alle Rechte im Vergleich zu einer Mitgliedschaft, sodass insbesondere die folgende Regelungen bei Gastkarteninhabern bestehen:

  • Spinn- und Raubfischangelverbot für Besitzer einer Gastkarte an allen Gewässerteilen zwischen dem 15.02. - 31.05
  • Nur Vereinsmitgliedern ist das Fischen vom Boot gestattet - Gastangler nur vom Ufer aus
  • Die Wasserski-Anlage (Margaretensee) ist nur Vereinsmitglieder zum Fischen freigegeben
  • Nur Mitglieder dürfen die Vereinsanlage mit Spindraum, Vereinsheim und bspw. Räucherofen nutzen. 
  • die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen (bspw. An- und Abangeln) ist nur Mitgliedern des Vereins gestattet

Der Verkauf von Gastkarten erfolgt ausschließlich zu den Geschäftszeiten im Vereinsheim. Bei Monats- und Tagesgastkarten ist zudem die Anwesenheit des vorgeschriebenen Bürgen (Mitglied des Wedau-Fischerei-Verein e.V.) notwendig!